Lärmbelästigung in und um Oberstimm durch Arbeiten an der Bahnstrecke Ingolstadt – München

Es ist sicherlich derzeit DAS Thema in Oberstimm und Umgebung: Die Lärmbelästigung durch Signalwarenanlagen an der Bahnstrecke Ingolstadt- München.

Da die Informationspolitik der Deutschen Bahn über die Bauarbeiten im Vorfeld leider mangelhaft war, veröffentlichen wir hier eine offizielle Stellungnahme der DB Projektbau an den Markt Manching.

Weitere Informationen findet Ihr auch hier auf der Homepage des Marktes Manching.

Datum:      29.07.2011 14:44

Betreff:    Rottenwarnanlage im Gemeindegebiet Manching

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Nerb,

leider konnte ich Sie telefonisch nicht mehr erreichen, daher an dieser
Stelle folgender Vorschlag bezüglich der von uns betriebenen
Rottenwarnanlage im Gemeindegebiet Manching.

Wir möchten Sie am Montag den 02.08 um 10:00 Uhr persönlich besuchen und die
Umstände bezüglich  diese sehr lauten Sicherungssignalisierung erläutern.
Bitte informieren Sie mich, wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können.
Gerne kommen wir auch zu einem anderen Zeitpunkt.

Vorab inhaltlich folgendes:

Derzeit laufen Arbeiten zur Instandhaltung der Bahnanlage. Daher sind diese
Arbeiten nicht Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens.
Die akustische Warnanlage ist aufgebaut zwischen km 73.500 und 78.850 Die
Notwendigkeit der Anlage ergibt sich aus Ril 132.0118 und Ril 479.0001 Sie
dient der Sicherung der im Gleis arbeitenden Mitarbeiter der DB sowie der
von uns  beauftragten Unternehmen. Zur Verdeutlichung der Funktion und

Notwendigkeit der Anlage sei darauf hingewiesen, das der Grundschallpegel
der Gleisbaumaschine deutlich über dem Fahrgeräusch z.B. eines nahenden ICE
liegt. Der Mitarbeiter kann also keinerlei warnende Wahrnehmungen bezüglich
des sich nähernden Gefährdungspotentials aus dem normalen Betrieb erhalten.
Konzipiert und abgenommen ist die Anlage von I.N-FW-S-S, einer bahneigenen
Fachstelle.

Die akustische Signalstärke muss dabei den Lärm des Arbeitsgerätes um 3. dB
überschallen. Aus dem „Grundlärm“ des Gleisumbauzuges., eines 2-Wege-Baggers
oder des Turmfahrzeuges der Oberleitung (TVT) von ca. 95-110 dB ergibt sich
der eingestellte Lärmschallpegel der Hörner.  Die Geschwindigkeit der
vorbeifahrenden Züge hat also keinen signifikanten Einfluss auf den an der
Anlage einzustellenden  Schallpegel.

Die Anlage ist nur eingeschaltet, wenn Arbeiten im Gleis stattfinden.

Derzeit laufen im 3-Schichtsystem die Arbeiten zum Ersatz der
Oberleitungsanlage im gesamten betroffenen Streckenabschnitt. Es werden
Maste getauscht und die vollständige Bespannung ersetzt. Die dafür
notwendigen Montagefahrzeuge und der Materialtransport laufen über den
gesamten gesicherten Abschnitt.

Ab Montag den 05.08 bis Freitag den 08.08. fährt der Umbauzug im
3-Schichtbetrieb. Dies erfolgt von Ingolstadt aus, weil nur von der dortigen
Abstellanlage aus die Möglichkeit der ausreichenden Materialzuführung
besteht. Insofern hilft der Gemeinde Manching auch die Abschaltung der
Anlage in den „Vor-Kopf“-Bereichen des Umbauzuges wenig.

Am 06. und 07.07 wird eingeschottert. dafür sind derzeit Nachtpausen
vorgesehen, in denen nicht gearbeitet wird. Würden wir den Umbauzug in der
Woche nicht im 3-Schichtbetrieb laufen lassen, ist diese Wochenendpause
nicht zu erreichen.

Am 08.08 bis 10.08 fährt wiederum der Umbauzug. Wir haben auch hier
Nachtpausen geplant, in denen die Hörner abgestellt werden.
Vom 10.- 15.08. wird geschottert und die Gleisanlage ausgestattet. Auch hier
sind „hornfreie“ Nachtpausen geplant.

Ab 15.08. können wir die dann noch notwendigen Arbeiten unter Sicherung
anderer Arten der Absperrung (feste Absperrungen, optische Warnung etc)
ausführen. Dann wird die Rottenwarnanlage ausgeschaltet.
Sollten die Arbeiten an der Oberleitung vorfristig abgeschlossen werden,
gilt die interne Anweisung der Bauüberwachung, dass die Anlage dann
abzustellen ist. Gleiches gilt für alle anderen Fristen, in denen in dem
betroffenen Abschnitt nicht gearbeitet werden sollte.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Anlage der Sicherheit von Leben und
Gesundheit der im Gleisfeld arbeitenden Menschen dient. Auch dies sind
Väter, Mütter, Söhne oder Töchter die unserer unternehmerischen
Fürsorgepflicht unterliegen. Derartige Anlagen müssen leider in Einzelfällen
installiert werden, so in diesem Jahr im Bereich Traunstein, auf der Strecke
Rosenheim – Salzburg oder vor einigen Jahren im Zuge der NIM auf der ABS in
Petershausen-Röhrmoos oder Dachau-Pasing. Wir versuchen die Belastungen so
gering als möglich zu halten, auch wenn uns bewusst ist, dass dies für
einzelne Betroffenen schwer nachzuvollziehen ist.

Im Vorfeld der Arbeiten haben wir eine Reihe von Veröffentlichungen zu den
Bauarbeiten vorgenommen. Leider ist uns der Hinweis auf die Rottenwarnanlage
dabei verloren gegangen.  Dies bitten wir zu entschuldigen.

Freundliche Grüße

Thomas Thürer

Projektleiter NIM-ABS-Nord-Endausbau (I-BV-S-P(4))
DB ProjektBau GmbH
______________________________________

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert